e4fun E-Scooter Bag – Rucksacktasche

inkl. MwSt.

  • Wer darf wo fahren
  • Technische Daten

Österreich

In Österreich werden E-Scooter rechtlich als Elektrofahrrad klassifiziert. E-Scooter dürfen auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen verwendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
Motorleistung max 600 Watt
2 seitliche Reflektoren (weiß oder orange), weißer Reflektor vorne, roter Reflektor hinten
Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
Hupe oder Klingel
Scheinwerfer, Rücklicht

Nicht notwendig sind:
eine Fahrerlaubnis wie der Mofaführerschein
ein Nummernschild
Blinker

Auf dem Gehsteig dürfen solche E-Roller außerdem nur dann abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!

Schweiz

In der Schweiz sind E-Scooter grundsätzlich erlaubt, allerdings unter etwas anderen Voraussetzungen als in Österreich. Generell dürfen E Scooter in der Schweiz überall dort gefahren werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Die Benützung von Velowegen und -streifen ist daher obligatorisch. Bei den Schweizern werden E Scooter bzw. Elektroroller als Leicht-Motorfahrräder eingestuft und müssen somit folgende Anforderungen erfüllen:

Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
Motorleistung max. 500 Watt
Lenk- und Haltestange auf dem E-Scooter
Hupe oder Klingel
Bremse
Vorder- und Rücklicht
Roter Rückstrahler
Ab 16 Jahren führerscheinfrei
14 - 16 Jahre Mofaausweis notwendig

Nicht notwendig sind:
ein Kontrollschild
Blinker

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!

Deutschland

In Deutschland herrscht nun endlich Klarheit über den Einsatz von E-Scootern. Am 25.2.2019 wurde von Bundesminister für Verkehr Andreas Scheurer eine Verordnung (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEVs) am Straßenverkehr) unterschrieben, die nun ab dem Frühjahr 2019 das Fahren von E-Scootern auf der Straße, auf dem Radweg sowie in verkehrsberuhigten Bereichen unter folgenden Bedingungen erlaubt:

Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
Mindestalter 14 Jahre
Lenk- und Haltestange auf dem E-Scooter
Hupe oder Klingel
2 unabhängige Bremsen
Versicherungsplakette

Nicht notwendig sind:
eine Fahrerlaubnis wie der Mofaführerschein
das Tragen eines Helmes
ein Nummernschild
Blinker

Entwurf Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEVs) am Straßenverkehr 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!